Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1  Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Helbing & Lichtenhahn Verlag AG (Schweiz) & Co. KG München (D), ZN Basel (nachfolgend kurz “Anbieter” genannt) und dem Kunden im Hinblick auf die juristische Datenbank www.legalis.ch (nachfolgend jeweils “legalis” oder “die Datenbank”) sowie im Hinblick auf die E-Mail-Dienste (elektronische Newsletter u.ä.) gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Nutzung der Datenbank und der dazugehörenden öffentlichen Homepages (z.B. www.legalis.ch, www.iusfocus.ch, www.pra.ch, www.steuerentscheid.ch, www.szzp.ch, www.rspc.ch) ausserhalb eines schriftlichen Vertragsverhältnisses, namentlich während unentgeltlichen Testphasen.

1.3 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung der auf legalis und auf den dazugehörenden öffentlichen Homepages gegenwärtig und zukünftig, entgeltlich oder unentgeltlich angebotenen elektronischen Inhalte.

1.4 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn sie liegen dem Anbieter in Schriftform vor und der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Datenbank und der E-Mail-Dienste auf den Websites oder in anderen Medien des Anbieters ist kein bindendes Angebot des Anbieters. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben.

2.2 Bei einer beabsichtigten Nutzung durch bis zu neun (9) Nutzer kann der Anbieter eine Online-Bestellung vorsehen. In diesem Fall gibt der Kunde ein Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung auf Grundlage des ihm zugestellten Nutzungsvertrags durch Aktivierung der Schaltfläche “Jetzt bestellen” absendet. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch den Anbieter.

2.3 Bei einer beabsichtigten Nutzung durch zehn (10) oder mehr Nutzer und in den anderen Fällen solange keine Online-Bestellung angeboten wird, ist eine individuelle Bestellanfrage an den Vertrieb des Anbieters erforderlich. Der Anbieter übersendet dem Kunden daraufhin einen Nutzungsvertrag, der vom Kunden unterzeichnet und an den Anbieter zurückgesendet wird und der mit Zugang beim Anbieter wirksam wird.

2.4 Zeitschriften-Abonnenten haben im Rahmen ihres Abonnements über legalis Zugriff auf die Inhalte der jeweiligen Zeitschrift. Die Nutzung setzt die Freischaltung mit Hilfe der vom Anbieter mitgeteilten Zugangsdaten voraus.

3. Testphase

3.1 Der Nutzer kann ein Fachmodul und ein Zeitschriftenmodul der Datenbank während einer Testphase vollständig und vergütungsfrei testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase 4 Wochen. Ausgenommen von der Vergütungsfreiheit sind Dokumente, die nicht vom abonnierten Produkt umfasst sind. Die vergütungsfreie Testphase darf pro Nutzer nur einmal wahrgenommen werden.

3.2 Nach Ablauf der vereinbarten Dauer wird die Testphase automatisch beendet. Die Weiternutzung der getesteten Module bzw. die Erweiterung der Nutzung auf weitere Module bedarf des Abschlusses eines entsprechenden Nutzungsvertrags mit dem Anbieter.

4. Zugang zur Datenbank und Bezung der E-Mail-Dienste

4.1 Der Zugang des Kunden bzw. des Nutzers zu den abonnierten Modulen erfolgt Passwort-geschützt unter Verwendung der vom Anbieter zugeteilten Zugangsdaten. Ist das Abonnement für mehrere Nutzer abgeschlossen, so erhält jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung auf legalis richtige Angaben zu seinen Personendaten zu machen. Bei offensichtlich frei erfundenen Angaben behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zur Datenbank zu sperren. Der Benutzername kann vom Nutzer frei gewählt werden, muss allerdings aus mindestens vier Zeichen bestehen und in legalis einmalig sein.
Der Anbieter teilt dem Nutzer das einmalige Passwort per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse mit. Der Nutzer soll das zugeschickte Passwort unverzüglich ändern. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen
Grosskunden handelt, der die Benutzernamen und Passwörter selbst administriert oder als IP-Check-Kunde auf das individuelle Einloggen seiner Nutzer mit Benutzername und Passwort verzichtet.
Kunde und Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.
Kein Mitarbeiter des Anbieters wird den Nutzer zur Bekanntgabe des Passworts auffordern. Sollte der Nutzer dennoch eine solche Aufforderung erhalten, so handelt es sich wahrscheinlich um eine Phishing-Attacke. In einem solchen Fall bittet der Anbieter, ihn zu benachrichtigen.

4.2 Das Passwort muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Passwort besitzt mindestens 8 Zeichen.
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe wird benutzt (z. B. ‘a’).
  • Mindestens ein Grossbuchstabe wird benutzt (z. B. ‘C’).
  • Mindestens eine Ziffer wird benutzt (z. B. ‘5’).
  • Dasselbe Passwort darf nicht wiederverwendet werden.

Empfohlen wird ausserdem:

  • Es sollte in keinem Wörterbuch oder Lexikon auffindbar sein.
  • Es sollten keine Vor- oder Nachnamen oder Geburtsdaten verwendet werden.
  • Das Passwort darf nicht versandt oder offen aufbewahrt werden. Es muss mindestens einmal pro Jahr geändert werden.

4.3 Gerichte, Kanzleien, Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen oder Organisationen, die über eine statische IP-Adresse verfügen, können nach Massgabe einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Anbieter per IP-Check auf die Datenbank zugreifen. In diesem Fall entfällt für die betreffenden Nutzer die Pflicht zur Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort, da deren Rechner ständig mit der Datenbank verbunden sind.
Der Einsatz der personalisierten Funktionen der Datenbank, insbesondere die Aktenverwaltung und die Speicherung von Recherchen, Anmerkungen und Markierungen erfordert allerdings gleichwohl die Anmeldung der daran interessierten Nutzer mit Benutzername und Passwort. Der IP-Check kann auf Anfrage des Kunden so eingerichtet werden, dass für einzelne Kostenstellen des Kunden eigene Zugangsdaten und eigene Passwörter definiert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zur Datenbank per IP-Check auf die in seinen Räumen befindlichen Rechner und die im Rahmen seines Abonnements berechtigten Nutzer zu beschränken.

4.4 Der Kunde wird den Anbieter bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. Der Anbieter ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zur Datenbank so lange zu sperren bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

4.5 Beim Abonnement eines E-Mail-Dienstes erhält der Kunde die Informationen mittels E-Mail. Der Kunde teilt dem Verlag hierzu seine E-Mail-Adresse mit.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Anbieter weist auf der Website darauf hin, welche Browser aktuell unterstützt werden.

5.2 Im Falle der Weiterentwicklung des Datenbanksystems obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmassnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.

5.3 Die ordnungsgemässe Nutzbarkeit der Datenbank setzt voraus, dass bei den vom Kunden eingesetzten Rechnern jeweils Uhrzeit und Zeitzone aktuell und richtig eingestellt sind und das System des Kunden bzw. des Nutzers die vom Server des Anbieters übermittelten Cookies akzeptiert, und dass diese Cookies nicht gelöscht werden.Um die optische Gestaltung von legalis komplett wahrnehmen zu können, sollte im Browser des Nutzers JavaScript aktiviert sein. Es obliegt dem Kunden bzw. dem Nutzer, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm allenfalls in das Abonnement einbezogenen weiteren Nutzer auf die vertraglichen Bestimmungen gemäss Nutzungsvertrag und AGB hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Er bestätigt auch, dass er ermächtigt ist, für die von ihm angegebenen Nutzer in die gemäss Datenschutzerklärung (Anhang zu den AGB) vorgesehene Personendatenbearbeitung einzuwilligen.

6. Umfang und Beschränkungen der Leistung, Verfügbarkeit, Änderungsbefugnis

6.1 Die dem Kunden im Rahmen seines Abonnements zugänglichen Module der Datenbank bzw. die dem Kunden im Rahmen der E-Mail-Dienste zu liefernden Inhalte werden im Nutzungsvertrag festgelegt.

6.2 Aussagen und Erläuterungen des Anbieters zur Datenbank oder zu den E-Mail-Diensten in Werbematerialien, auf Websites sowie in der Dokumentation verstehen sich ausschliesslich als unverbindliche Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als verbindliche Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Einzig der Nutzungsvertrag enthält verbindliche Zusicherungen zur online Datenbank bzw. den gelieferten Inhalten.

6.3 Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte der Datenbank und der E-Mail-Dienste wird die verlagsübliche Sorgfalt angewendet. Im Hinblick auf Rechtsprechung und Gesetzgebung nimmt der Anbieter eine fortlaufende Pflege vor; er ist hierbei jedoch auf die Zulieferung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen, was zusammen mit dem Zeitbedarf für die erforderlichen Pflege- und Kontrollarbeiten durch den Anbieter gewisse zeitliche Verzögerungen zur Folge haben kann. Obwohl sich der Anbieter um bestmögliche Aktualität und inhaltliche Korrektheit bemüht, kann somit keine Garantie für jederzeitige Aktualität im Sinne einer „Echtzeit“-Aktualität oder für die Korrektheit der von Dritten übernommen Daten abgegeben werden. Autorenwerke (insbesondere Kommentare, Handbücher, Lexika und Formularbücher) werden jeweils in ihrer aktuellsten Auflage in die Datenbank eingestellt. Bei allfälligen Aktualisierungsanmerkungen zu online gestellten Printwerken zwischen den Auflagen ist der jeweils gültige Stand auf der jeweiligen Seite angegeben. Der Kunde ist gehalten, die Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitäts- und dort wo für ihn relevant Aktualitäts- und Korrektheitskontrolle zu unterziehen.

6.4 Der Anbieter erbringt seine Online-Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt grösstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Er übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass die Datenbank ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die Verbindung zu den Servern immer hergestellt werden kann oder dass die in den Systemen gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben.

Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Datenbank von 98 % pro Kalenderjahr an. Massgeblich ist die Verfügbarkeit der Datenbank am Übergabepunkt des Datenbanksystems zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:

Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %.

Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten ausser Betracht:

  1. a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Anbieter nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen, einschliesslich Störungen von Datenleitungen, -übertragungsgeräten und -speichergeräten Dritter sowie Ausfälle der Datensysteme des Anbieters durch unrechtmässige Einwirkung Dritter (Hacking, Viren, etc.) trotz angemessener Schutzmassnahmen des Anbieters.
  2. b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmässig ausserhalb der üblichen Bürozeiten und mit möglichst kleiner Beeinträchtigung der Nutzung durchgeführt werden.
  3. c) Zeiten wegen zwingend erforderlicher ausserplanmässiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.
  4. d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.

6.5 Der Anbieter bemüht sich, die Datenbank kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Er behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.

6.6 Soweit der Anbieter im Rahmen von legalis Partnerdienste anbietet, richtet sich deren Verfügbarkeit nach deren Bestimmungen. In keinem Fall haftet der Anbieter für Störungen und/oder Unterbrechungen betreffend diese Partnerdienste.

7. Vergütung, Anpassung der Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Die vom Kunden für die Nutzung der Datenbank oder den Bezug der E-Mail-Dienste im Rahmen eines Abonnements zu leistende Vergütung ist im Nutzungsvertrag festgelegt.

7.2 Die Vergütung für Abonnemente der Datenbank ist jeweils für den Zeitraum von sechs Monaten (“Bezugszeitraum”) im Voraus zu leisten.

7.3 Falls der Abruf von Einzeldokumenten, die nicht in den abonnierten Modulen enthalten sind, vorgesehen wird, ist pro Dokument eine Vergütung nach Massgabe der zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Preisliste zu leisten; dies gilt auch während der Testphase. Der Preis des jeweiligen Einzeldokuments wird dem Kunden jeweils vor Ausführung des Abrufs angezeigt. Die Vergütung für den Abruf von Einzeldokumenten wird jeweils monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rechnungen für den Abruf von Einzeldokumenten in Verzug, so hat der Anbieter das Recht, die Möglichkeit des Kunden zum Einzeldokumentbezug zu sperren, die ausstehenden Beträge mit bereits eingegangenen Abonnementsgebühren des Kunden zu verrechnen und die Abonnementsdauer entsprechend zu kürzen.

7.4 Alle Preise verstehen sich soweit nicht ausdrücklich anders aufgeführt in CHF und – soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind – jeweils zuzüglich der zum massgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.5 Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Überweisung oder im Lastschriftverfahren zahlen.

7.6 Sofern ein abonniertes Modul um zusätzliche Inhalte erweitert wird, ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Unerhebliche Erweiterungen bleiben ausser Betracht. Die Erhöhung der Vergütung wird erstmals für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Bezugszeitraum (siehe Ziffer 7.2) wirksam. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag für das betreffende Modul ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.

7.7 Unbeschadet der Ziffer 7.6 ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für Abonnemente mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden Kosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur oder die notwendigen Kosten für die Lizensierung von Werken Dritter – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben, oder soweit die Marktpreise der in die abonnierten Module eingestellten Printwerke gestiegen sind. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Termin des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.

8. Urheber- und sonstige Schutzrechte

8.1 Der Anbieter behält sich bezüglich der Datenbank inklusive Gliederung/Organisation, Layout, Software und deren Inhalten sämtliche weltweiten Urheber-, Kennzeichen- und sonstigen Schutzrechte vor. Insbesondere die Urheber- und alle anderen Rechte an Texten und Bildern stehen im Eigentum des Anbieters oder von weiteren speziell genannten Rechtsinhabern, welche dem Anbieter ihre Werke auf Lizenzbasis zur Verfügung stellen (nicht geschützte Inhalte wie amtliche Erlasse, Materialien und Gerichtsurteile gemäss Art. 5 URG oder Werke nach Ablauf von deren Schutzdauer ausgenommen).

Ausserhalb der bestimmungsgemässen Nutzung gemäss Ziffer 10 oder der gesetzlich zugelassenen Fällen ist insbesondere das vollständige oder teilweise Veröffentlichen, Ändern, Bearbeiten, Übersetzen, Anbieten, Veräussern, Vervielfältigen, Speichern oder Übertragen auf elektronische Medien sowie Verbreiten, Wahrnehmbarmachen, Versenden, Vermieten und Lizenzieren der Inhalte und anderen Elemente der Datenbank, unabhängig vom verwendeten Medium, nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Weiter ist das Herstellen, Übertragen und/oder Verkaufen von Werken zweiter Hand, unabhängig vom verwendeten Medium, nicht zulässig. Es ist auch untersagt, Inhalte aus der Datenbank ganz oder teilweise mittels technischer Hilfsmittel wie Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen, Framing) automatisiert abzurufen oder darzustellen.

Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist im Rahmen des gesetzlichen Zitatrechts gemäss Art. 25 URG gestattet. Zulässig ist auch die Verlinkung sowie das Weiterleiten/Mitteilen von Inhalten an Dritte im Rahmen der in der Datenbank vorgesehenen Funktionen und innerhalb der bestimmungsgemässen Nutzung gemäss Ziffer 10.

8.2 Alle in den E-Mail-Diensten veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, soweit sie vom Anbieter oder von der Redaktion erarbeitet oder redigiert wurden.

8.3 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.

9. Nutzungsrechte des Kunden

9.1 Der Kunde erhält nach Massgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung der abonnierten Module der Datenbank bzw. zur Nutzung der im Einzelabruf bezogenen Dokumente oder der Inhalte der bezogenen E-Mail-Dienste für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken. Der Begriff “Dokument” im Sinne dieser Ziffer 9 bezeichnet die jeweils im Browser angezeigte Seite.

9.2 Das Recht auf bestimmungsgemässe Nutzung berechtigt zur Recherche und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Rechner des Kunden oder des berechtigten Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Eine weitergehende oder abweichende Nutzung, insbesondere die weitere Vervielfältigung oder das sonstige Verwerten von Dokumenten oder sonstigen Elementen der Datenbank oder einzelnen Teilen davon ist nur im Rahmen des privaten Eigengebrauchs gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a URG oder mit vorangehender schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig; diese Zustimmung kann vom Anbieter jederzeit widerrufen werden. Der systematische oder automatisierte Abruf von Dokumenten oder von sonstigen Elementen der Datenbank oder einzelnen Teilen davon, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten sowie die Weitergabe von solchen Elementen, deren Zugänglichmachung an Dritte und deren Verbreitung in anderen Systemen sind unzulässig. Es gelten zudem die Bestimmungen in Ziffer 8 (Urheber- und sonstige Schutzrechte).

9.3 Heruntergeladene oder ausgedruckte Dokumente dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Abonnements gespeichert bzw. aufbewahrt werden. Danach sind sie zu löschen bzw. zu vernichten; der Anbieter verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von heruntergeladenen oder ausgedruckten Dokumenten oder Elementen ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind der private Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a URG sowie fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträger auf Dauer zu speichern.

9.4 Sofern der Kunde nach Massgabe des Nutzungsvertrags die Berechtigung zum Einzeldokumentbezug aus der Datenbank erwirbt, kann er das bezogene Dokument während eines Zeitraums von 15 Kalendertagen seit dem erstmaligen Abruf erneut abrufen, ohne dass hierfür eine weitere Vergütung zu entrichten ist.

9.5 Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer in der Institution des Kunden beschränkt. Der Begriff “Institution” umfasst nicht Bürogemeinschaften. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen, sofern kein Zugriff mittels IP-Check vereinbart ist. Die Zugangsberechtigung der betreffenden Nutzer wird vom Anbieter per Email oder schriftlich bestätigt.

9.6 Die Nutzung ist auf den Abruf von maximal 200 verschiedenen Dokumenten pro berechtigtem Nutzer und Kalendertag beschränkt. Für zusätzlich abgerufene Dokumente ist eine gesonderte Vergütung nach Massgabe der aktuell für den Abruf von Einzeldokumenten geltenden Preise zu leisten. Der Anbieter behält sich überdies vor, bei einer Überschreitung des genannten Volumens die Zugriffs-, Abruf- und Downloadgeschwindigkeit für den betreffenden Nutzer und den von diesem genutzten Arbeitsplatz für den Rest des betreffenden Kalendertags zu drosseln.

9.7 Das Zugriffsrecht eines berechtigten Nutzers während einer Sitzung ist per Arbeitsplatz zeitlich nicht beschränkt. Ein berechtigter Nutzer kann per Nutzerkennung und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Sitzung automatisch abgebrochen.

9.8 Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Schranken des Urheberrechts – insbesondere nach Massgabe der Art. 19, 24a, 24c, 25 URG – wahrgenommen werden dürfen, werden soweit es sich um zwingendes Recht handelt durch den Nutzungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

9.9 Der Anbieter ist berechtigt, technische Massnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus entdeckt oder verhindert und verfolgt werden kann. Er darf insbesondere Dokumente und weitere Datenbankinhalte mit Markierungen versehen, digitale Schutzmechanismen einführen oder entsprechende Zugangssperren installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Massnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden (Art. 39a URG). Er darf insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Online-Datenbank abrufen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Datenbank sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere das Recht zu ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

9.10 Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Grundlage der Gewährleistungspflicht und Haftung des Anbieters sind einzig die ausdrücklichen Zusicherungen des Anbieters betreffend Leistungsumfang, -qualität und -inhalt, insbesondere betreffend Datenverfügbarkeit, Datenkorrektheit und Datenaktualität gemäss diesen AGB und den mit dem Kunden jeweils abgeschlossenen Nutzungsverträgen. Eine weitergehende Haftung und Gewährleistung, insbesondere für Werbeäusserungen oder andere Äusserungen des Anbieters ausserhalb der genannten Vertragswerke und/oder für nicht ausdrücklich festgehaltene („implizierte“) Eigenschaften des zur Verfügung gestellten Produkts ist ausgeschlossen.

10.2 Der Anbieter behebt technische Mängel des Datenbanksystems innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung des Anbieters erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.

10.3 Hinsichtlich Datenqualität und Verfügbarkeit wird im Detail auf die obenstehende Ziffer 7 verwiesen:

  • Der Anbieter wendet für die Auswahl, Bearbeitung und Pflege der Inhalte die verlagsübliche Sorgfalt auf. Die jederzeitige Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann aber nicht gewährleistet werden. Dies hat der Kunde bei der Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten zu berücksichtigten; der Anbieter lehnt hierfür jegliche Haftung und Gewährleistung ab.
  • Die in der Datenbank veröffentlichten Inhalte können auch von Dritten stammen. Der Anbieter und seine Datenlieferanten garantieren weder die Vollständigkeit, Richtigkeit noch jederzeitige Aktualität dieser Inhalte. Dies hat der Kunde bei der Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten zu berücksichtigten; der Anbieter lehnt hierfür jegliche Haftung und Gewährleistung ab.

Die Verwendung der Inhalte und der Suchergebnisse hat im Übrigen unter Einhaltung der Eigentums- und Urheberrechte des Anbieters bzw. der Dritten zu erfolgen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des Nutzers.

10.4 Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.5 Die in der Datenbank veröffentlichten Inhalte müssen sich nicht mit den Ansichten des Anbieters decken. Es obliegt dem Kunden, dem Anbieter allenfalls widerrechtliche oder sittenwidrige Inhalte zu melden, wonach der Anbieter innert angemessener Zeit über deren allfällige Entfernung oder Einschränkung befinden kann.

10.6 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die er grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Für den Schaden, den eine befugte Hilfsperson oder ein mit gehöriger Sorgfalt ausgewählter und instruierter Unterakkordant in Ausübung ihrer/seiner Verrichtungen verursacht, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Anbieter schliesst insbesondere jegliche Haftung und Gewährleistung für Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Datensysteme zu den vom Kunden verwendeten Endgeräten oder Computerprogrammen oder wegen unvollständiger/unterbrochener Übertragung der Daten über Datenübertragungssysteme Dritter und für sonstige Leistungen Dritter aus.

11. Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen

11.1 Soweit im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Nutzungsverträgen die Bestimmungen dieser Ziffer 11.

11.2 Ein Vertrag über die Nutzung der Datenbank kommt nach Massgabe der Ziffer 2 zustande.

11.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag über Fachmodule oder Fach- und Zeitschriftenmodule für eine Mindestdauer von grundsätzlich zwölf Monaten fest abgeschlossen.

11.4 Der Vertrag über Fachmodule oder Fach- und Zeitschriftenmodule kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums ordentlich gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate.

11.5. Ein Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement ohne Fachmodule wird für die Dauer von zwölf Monaten fest abgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate. Der Vertrag über Zeitschriften kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

11.6. Ein Vertrag über ein Probeabonnement wird für die Dauer von drei Monaten fest abgeschlossen. Der Vertrag über ein Probeabonnement kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen nach Erhalt der letzten Print-Ausgabe ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ohne Kündigung erfolgt eine Umwandlung in ein Abonnement von zwölf Monaten gemäss Ziff. 11.

11.7 Das Recht jeder Partei zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.8 Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zur Datenbank zu sperren bzw. die E-Mail-Dienste einzustellen.

12. Datenschutz, Geheimhaltung

12.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter Personendaten der Nutzer wie insbesondere Login-Daten, Daten über Suchverläufe und über abgerufene Dokumente in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Diese Nutzung von Personendaten durch den Anbieter ist zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der zur Verfügung gestellten elektronischen Datenbankprodukte. Alle Personendaten werden vertraulich behandelt. Im Übrigen wird auf die separate Datenschutzerklärung von legalis (s. Anhang) verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und der Nutzungsverträge darstellt.

12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil jedes mit dem Anbieter geschlossenen Vertrags über die Nutzung von legalis dar.

13.2 Der Anbieter kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden entweder schriftlich, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (z.B. Online beim Login) bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrags auf Ende des laufenden Bezugszeitraums.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In diesen Fällen wird die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung ersetzt, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Ansicht am nächsten kommt.

13.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Basel. Anwendbar ist, unabhängig vom rechtlichen Grund oder vom Zugriffsstandort des Kunden, ausschliesslich das schweizerische Recht.

Anhang: Datenschutzerklärung

Stand: 20. Dezember 2019

Helbing & Lichtenhahn Verlag AG & Co. KG